Haben Sie sich für ein Studium in den USA entschieden, ist es natürlich ein sehr wichtiger Aspekt, ob diese Zeit auch auf Ihre deutsche Studienzeit angerechnet wird. Studieren Sie im Rahmen einer bilateralen Kooperationsvereinbarung, ist die Frage der Anerkennung vertraglich geregelt. Anders sieht die Sache aus, wenn Sie sich auf eigene Faust an einer amerikanischen Universität bewerben. Dann müssen Sie sich im Vorfeld beim jeweiligen Institut Ihrer deutschen Universität über die Anerkennung informieren. Für die Studienfächer, die mit einer Staatsprüfung beendet werden (z. B. Lehramt, Jura, Medizin, Pharmazie), ist für diese Frage das jeweilige Landesjustizprüfungsamt zuständig.
Mehr Informationen in:
Christina Klein: Studieren in den USA.
ISBN 978-3-937887-84-9
50 Seiten, 17,90 Euro
Verlag
interna, Auguststr. 1, 53229 Bonn