Hat sich durch das Freizügigkeitsabkommen bei Steuerfragen etwas geändert?
Steuerfragen sind nicht Gegenstand des Freizügigkeitsabkommens. Die bisherigen Doppelbesteuerungsabkommen kommen weiterhin zur Anwendung.
Wie ist das schweizerische Steuer- und Abgabensystem aufgebaut?
Einkommenssteuern werden in der Schweiz sowohl vom Bund (Bundessteuer), den Kantonen (Staatssteuer) als auch den Gemeinden (Gemeindesteuer) erhoben. Während die Bundessteuer unabhängig vom Wohnort erhoben wird, existiert in den Kantonen eine jeweils eigene Steuergesetzgebung. Somit ist die Gesamtsteuerbelastung je nach Kanton unterschiedlich.
Grundsätzlich müssen von der Steuerpflicht erfasste Personen jährlich eine Steuererklärung abgeben. Auf dieser Basis werden dann die so genannten Steuerfaktoren (Einkommen und Vermögen) ermittelt und die Steuern festgelegt. Ausländische Arbeitnehmer, die noch keine C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) besitzen, jedoch in der Schweiz durch Aufenthalt oder Wohnsitznahme steuerpflichtig sind, sind der so genannten Quellensteuer unterworfen. Ihrem Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit werden die Steuern vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen (Steuerabzug an der Quelle). Die Steuerschuld ist damit im Regelfall schon abgegolten. Vergleichbar dem deutschen System zieht der Arbeitgeber gleichzeitig auch die Beiträge zur schweizerischen Sozialversicherung ab.
Zurzeit gelten folgende Beitragssätze:
o Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung
(IV), Erwerbsersatzversicherung (EO): 5,05 %
o Arbeitslosenversicherung (ALV, für Löhne bis 106.800 CHF): 1,25 %
o Berufsvorsorge (BVG, Beitrag abhängig von Versicherungsart): ca. 7,5
%
o Unfallversicherung (UV, Beitrag von Branche abhängig): ca. 0,8 % .
Thomas Bornschein, Mirco Thomas: Leben und arbeiten in der Schweiz
ISBN 3-939397-09-1, 978-3-939397-09-0, 92 Seiten, 24,90 Euro
Verlag
interna, Auguststr. 1, 53229 Bonn