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Leben und arbeiten in der Schweiz -
Führerschein

Bleibt mein deutscher Führerschein langfristig gültig?

Ein schweizerischer Führerschein muss dann beantragt werden, wenn die Absicht vorliegt, sich länger als ein Jahr in der Schweiz aufzuhalten. Dazu melden Sie sich innerhalb der ersten zwölf Monate nach der Einreise beim Straßenverkehrsamt des Wohnkantons und stellen einen Antrag auf Austausch ihres jetzigen Führerscheins gegen einen neuen schweizerischen. Das benötigte Formular "Gesuch um Erteilung eines Führerscheins auf der Grundlage eines ausländischen Führerscheins" kann in der Regel auf der Webseite des jeweiligen Straßenverkehrsamts heruntergeladen werden. Zudem müssen Sie bei der Beantragung folgende Dokumente vorlegen:

o den Personalausweis oder Reisepass

o den jetzigen Führerschein

o zwei neuere, farbige Passfotos

o die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung

o in einigen Fällen ein Attest eines Optikers

Info: Auf der Webseite der Vereinigung der Straßenverkehrsämter finden Sie die Adresse des Amtes Ihres Wohnkantons: asa - Vereinigung der Strassenverkehrsämter Thunstrasse 9 CH-3000 Bern 6 Telefon: 031 / 350 83 83 E-Mail: info@asa.ch Internet: www.asa.ch

Brauche ich einen internationalen Führerschein, um in der Schweiz ein Fahrzeug führen zu dürfen?

Ein internationaler Führerschein ist nicht zwingend vorgeschrieben. Während der ersten zwölf Monate eines Aufenthalts in der Schweiz genügt der deutsche Führerschein (EU-Führerschein). Danach müssen Sie den deutschen gegen einen schweizerischen Führerschein austauschen lassen.

Thomas Bornschein, Mirco Thomas: Leben und arbeiten in der Schweiz
ISBN 3-939397-09-1, 978-3-939397-09-0, 92 Seiten, 24,90 Euro
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